5. Juli 2018 BLASCHKE I MEDIA.

#Werbung – Und plötzlich sind wir alle Influencer

#Werbung #Unbezahlt #Bezahlt #Nennung

In den letzten Wochen tauchten vermehrt Posts bei Instagram auf, die den #Werbung und #Nennung mit sich führten. Oft von Personen mit mehreren tausend Followern, aber auch bei Personen mit weit weniger.

Ein kurzer Blick auf ein langes Thema

Der Grund für diese Nennung ist ganz einfach. Da die Influencer, wie sie heutzutage genannt werden, mit ihren Postings Geld verdienen und Produkte bewerben, müssen sie diese auch klar als Werbung kennzeichnen. Dies dient zur klaren Darstellung, damit der Passant der das sieht weiß – ok, hier handelt es sich um ein Werbeprodukt.

Was aber, wenn ich, 1000 Follower, privates Profil, mein iPhone von Apple poste und dieses mit “Hashtag” #Apple und #IphoneX versehe und sage: “Es gibt kein besseres Telefon als dieses“. Streng genommen ist das meine persönliche Meinung und hat nix mit Verkauf oder Provision zutun.
Dennoch gab es in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen und einstweilige Verfügungen gegenüber Personen, die Produkte präsentierten, weil sie persönliches, kosten-und beteiligungsfreies Interesse daran hatten und dieses aber nicht nach den Richtlinien markiert haben.

Ebenso gab es einen kuriosen Fall von einer Bloggerin mit Namen Vreni Frost. Sie trug ein Shirt mit einem Aufdruck mit einem Aufdruck, vertagte die Firma und ließ dieses so stehen. Ein normaler Vorgang der üblich ist und nicht weiter sonderbar. Sie wurde schließlich vom VSW (Verband Sozialer Wettbewerb) abgemahnt, da sie Werbung ohne Nennung gemacht habe. Es war ihre persönliche Meinung und sie wurde dafür nicht bezahlt.

Eine klare Richtlinie für bezahlte Postings gibt es von Instagram. So ist es möglich über ein Business Profil eine “payed relationship” Angabe (also bezahlte Kooperation) anzuzeigen. Dadurch entsteht eine Klarheit und Transparenz. Ebenso haben die Personen in ihrem Tex t mit “Werbung” anzugeben, dass es sich hierbei nun um ein “Werbeposting” handelt.

Was ist mit Schleichwerbung?

Die Definition von Schleichwerbung ist so grau, wie das Thema selbst.

Dadurch, dass es schwer nachzuvollziehen ist, welche Produkte nun als persönliche Produkte und welche als persönliche Produkte mit Werbeeffekt anzusehen sind, ist es generell verboten Schleichwerbung ohne Nennung zu machen. Die Wettbewerbszentrale definiert das wie folgt :

„Werbung” ist juristisch definiert als jede geschäftliche Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, zu fördern.5

Bei folgenden Beispielen handelt es sich nicht um Werbung:

–  alltägliche Beiträge des Influencers, die sich rein um seine Person drehen oder nur der Information bzw. Meinungsbildung der Follower dienen;

–  allgemeine journalistisch-redaktionelle Beiträge, die sich völlig neutral – oder sogar kritisch –mit einem Produkt beschäftigen und ohne Zahlung des Unternehmens zustande kommen (z.B. Produktrezensionen);

– anlassbezogene redaktionelle Berichterstattung (z.B. über Neuerungen innerhalb einer Branche);

– Beiträge über persönliche Produkt-Vorlieben des Influencers (aber Achtung: Es darf bei objektiver Betrachtung kein kommerzieller Zweck anzunehmen sein).

(Auszug aus: https://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=35905 )

Bedeutet, dass es bei redaktionellen Beiträgen keine zwingende Nennung von Werbung gibt, es jedoch im Zweifel falsch ausgelegt werden kann, wenn es sich bei dem Artikel um einen reinen “Pro – Verkauf” Artikel handelt.

Muss in Stories ebenfalls darauf hingewiesen werden?

In den Richtlinien heißt es weiter, dass es bei den Stories ebenfalls um ein Posting handelt. Dieses ist also mit einer eindeutigen Markierung zu versehen, damit klar und ohne Zweifel hingewiesen werden.

Fazit: Eine 100%ige Aussage über das richtige Markieren und das richtige Handling gibt es (noch) nicht. Oft werden Situationen so und so ausgelegt. Die Gerichte befassen sich mehr und mehr damit, da es Stück für Stück größer wird und unseren Alltag mehr und mehr beeinflusst.

Wer genauere Hinweise und ausführliche Richtlinien zur Markierung benötigt, dem lege ich die folgende Page ans Herz:

#Werbung (auch ohne Bezahlung und auch mit reinem redaktionellen Hintergrund – man weiß ja nie 🙂 ) ->

https://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=35905

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